Weg A
Firma gründen in der Schweiz
Sie wollen eine Schweizer Präsenz: eine Gesellschaft, die in der Schweiz unterzeichnet, fakturiert und anstellt. Wir führen Sie von der Wahl der Rechtsform bis zum ersten Lohnlauf und koordinieren Notar, Bank, Treuhänder und Behörden.
Ein typischer Fall
Ein französisches KMU für Industriewartung gewinnt wiederkehrende Aufträge im Kanton Freiburg und will einen lokalen Betrieb mit drei Technikern. Fragen: GmbH oder Zweigniederlassung? Wer unterschreibt in der Schweiz? Welche Bewilligungen für französisches Personal? Wann beginnt die MWST? Welche Versicherungen ab dem ersten Tag?
Was wir mit Ihnen klären
- Wahl der Rechtsform: GmbH, AG oder Zweigniederlassung des ausländischen Unternehmens
- Gründung: Urkunde, Statuten, Kapitaleinzahlung, Handelsregister
- Administrative Pflichten nach der Eintragung
- Vertretung in der Schweiz: die wohnhafte zeichnungsberechtigte Person
- Personal: Verträge, Bewilligungen, Grenzgänger
- Sozialversicherungen und berufliche Vorsorge
- Schweizer MWST: Steuerpflicht, Registrierung, Rechnungsstellung
- Koordination mit Notar, Bank und Treuhänder
Die Schritte, in Reihenfolge
Die folgende Abfolge ist die übliche. Die Analyse passt sie an Ihren Kanton und Ihre Tätigkeit an.
- 01 Verfahren
Rechtsform und Sitz
GmbH für die meisten KMU (Kapital CHF 20 000, voll liberiert), AG wenn Investoren oder Auftritt es verlangen (Kapital CHF 100 000, mindestens CHF 50 000 einbezahlt), Zweigniederlassung wenn das ausländische Unternehmen Vertragspartei bleiben muss.
- 02 Hindernis
Wohnhafte zeichnungsberechtigte Person
Eine GmbH oder AG muss durch eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten werden können. Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens braucht einen hier wohnhaften Vertreter. Wir helfen Ihnen zu entscheiden, ob das Ihre eigene Geschäftsleitung, eine lokale Anstellung oder ein mandatierter Verwaltungsrat ist.
- 03 Verfahren
Kapitaleinzahlung und öffentliche Urkunde
Das Kapital wird auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt, die die Bescheinigung für den Notar ausstellt. Die Kontoeröffnung für einen ausländischen Gesellschafter ist oft der langsamste Schritt.
- 04 Verfahren
Handelsregister
Die Eintragung im kantonalen Register gibt der Gesellschaft ihre rechtliche Existenz und ihre Identifikationsnummer. Die Publikation folgt im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
- 05 Verfahren
Anmeldungen als Arbeitgeber
Ausgleichskasse (AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung), Pensionskasse, Unfallversicherung, und wenn Personal aus dem Ausland kommt, das Bewilligungsverfahren.
- 06 Verfahren
MWST und Steuern
MWST-Registrierung ab Steuerpflicht, kantonale Steuerregistrierung und gegebenenfalls die Ruling-Anfragen, die Ihre Steuerposition berechenbar machen.
- 07 Offen
Betrieb
Nach der Eintragung darf Ihre Gesellschaft in der Schweiz unterzeichnen, fakturieren und anstellen. Nichts aus der Liste oben ist zweimal nötig.
Zahlen, die man kennen sollte
- Kapital GmbH
- CHF 20 000, voll liberiert
- Kapital AG
- CHF 100 000, mind. CHF 50 000 einbezahlt
- Zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz
- Erforderlich für GmbH, AG und Zweigniederlassungen
- Schwelle MWST-Pflicht
- CHF 100 000 weltweiter Umsatz
- Eintragung
- Kantonales Handelsregister, Publikation im SHAB
Die Behörden entscheiden; wir bereiten das Dossier vor und führen es. Keine Frist und kein Ergebnis wird garantiert.
FAQ
Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft?
Eine Zweigniederlassung lässt das ausländische Unternehmen haften und vereinfacht oft die steuerliche Konsolidierung; eine Tochtergesellschaft (GmbH oder AG) begrenzt die Haftung und lässt sich leichter verkaufen, finanzieren oder mit Personal ausstatten. Unser Ratgeber vergleicht beide, und die Analyse empfiehlt eine für Ihren Fall.
Kann die Geschäftsleitung im Ausland bleiben?
Die Geschäftsleitung darf im Ausland wohnen, wenn eine andere in der Schweiz wohnhafte Person die Gesellschaft vertreten kann. Diese Person trägt echte Pflichten; wir helfen Ihnen, sie auszuwählen und die Regelung sauber zu dokumentieren.
Brauchen wir ein Büro in der Schweiz?
Die Gesellschaft braucht einen Sitz und eine Domiziladresse. Ein physisches Büro ist eine geschäftliche Entscheidung, keine rechtliche, ausser eine kantonale Bewilligung verlangt Räumlichkeiten.
Nicht sicher, ob das Ihr Weg ist?
Die Analyse sagt Ihnen, ob eine Schweizer Gesellschaft überhaupt nötig ist, und wenn ja, welche.