Vertraute Formen, andere Zahlen
Die Schweizer GmbH verlangt CHF 20 000 Kapital, voll liberiert; die Schweizer AG CHF 100 000, mindestens zur Hälfte einbezahlt. Beide brauchen eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Zeichnungsberechtigung. Das Handelsregister ist kantonal, der Steuersatz hängt von Kanton und Gemeinde ab, und die öffentliche Beurkundung ist für beide Formen Pflicht.
Schweizer Kunden aus Deutschland bedienen
Berater, Ingenieure und Techniker können im Meldeverfahren bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr entsandt werden, mindestens acht Tage vor dem Einsatz. Schweizer Mindestbedingungen gelten. Deutsche Unternehmen im Bau- und Installationsgewerbe werden ab dem ersten Tag gemeldet und unterliegen den Pflichten der Gesamtarbeitsverträge.
Die MWST, wo deutsche Firmen stolpern
Seit 2018 liegt die Schweizer MWST-Schwelle bei CHF 100 000 weltweitem Umsatz, den fast jeder deutsche Exporteur übersteigt. Jede Leistung in der Schweiz, einschliesslich Arbeiten an Gegenständen und Installationen, kann dann die Registrierung über eine Fiskalvertretung auslösen. Lieferungen mit Montage sind eine klassische Falle.
Personal über die Grenze
Angestellte, die in Deutschland wohnen und in einer Schweizer Gesellschaft arbeiten, sind Grenzgänger mit Bewilligung G, besteuert und versichert nach eigenen Regeln. Angestellte, die in die Schweiz ziehen, brauchen eine Bewilligung B, erteilt auf Basis eines Schweizer Arbeitsvertrags. Die Arbeitgeber-Einrichtung deckt beides ab.
- GmbH CHF 20 000, AG CHF 100 000
- Meldung: 90 Tage, 8 Tage im Voraus
- MWST: weltweite Schwelle, Fiskalvertretung
- Bewilligung G für Grenzgänger
Die Behörden entscheiden; wir bereiten das Dossier vor und führen es. Keine Frist und kein Ergebnis wird garantiert.