Zum Inhalt
Swiss Market Desk

Weg B

In der Schweiz arbeiten ohne Schweizer Firma

Sie haben einen Schweizer Auftrag, eine Baustelle oder Schweizer Kunden, und keine Absicht, hier eine Gesellschaft zu gründen. Die Frage ist einfach: Dürfen wir das, und welche Verfahren gelten? Die Antwort hängt von Ihrer Branche, Ihrem Personal und der Zeit auf Schweizer Boden ab.

Zwei typische Fälle

Ein französisches Bauunternehmen erhält eine Baustelle in Genf für vier Monate mit einem Team von acht Personen. Ein deutsches Softwareunternehmen gewinnt drei Schweizer Kunden und schickt Berater für Workshops vor Ort. Beide können in der Regel loslegen; keines ohne Schritte.

Was wir analysieren

  • Ist die Tätigkeit in der Schweiz oder im Kanton reglementiert?
  • Welche Bewilligungen, falls überhaupt, vor dem ersten Tag?
  • Meldeverfahren für entsandte Arbeitnehmende
  • Schweizer Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen, Gesamtarbeitsverträge
  • Schweizer MWST: Steuerpflicht, Registrierung, Fiskalvertretung
  • Branchenspezifische Pflichten: Bau, Gastgewerbe, Reinigung, Sicherheit, weitere
  • Ob eine Schweizer Präsenz oder Vertretung nötig wird

Wo die Linien verlaufen

Die Regeln unterscheiden sich deutlich zwischen EU/EFTA-Unternehmen und anderen, und zwischen Branchen. Die Analyse platziert Ihr Vorhaben auf der richtigen Seite jeder Linie.

  1. 01

    Verkaufen und liefern aus dem Ausland

    Verkäufe, Lieferungen und Fernleistungen sind in der Regel offen. Die MWST kann dennoch gelten, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100 000 übersteigt und Sie Leistungen in der Schweiz erbringen.

    Offen
  2. 02

    Entsandte, EU/EFTA-Unternehmen

    Bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Unternehmen im Meldeverfahren, eingereicht mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn. Schweizer Mindestlohn und Arbeitsbedingungen gelten für die ganze Entsendung.

    Verfahren
  3. 03

    Branchen mit Meldung ab dem ersten Tag

    Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Reinigung, Sicherheit, Reisendengewerbe und Gartenbau müssen ab dem ersten Tag gemeldet werden, und mehrere tragen zusätzliche Pflichten aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen.

    Verfahren
  4. 04

    Unternehmen ausserhalb EU/EFTA

    Keine Personenfreizügigkeit. Über sehr kurze Einsätze hinaus braucht jede angestellte Person eine Arbeitsbewilligung, unter Kontingenten und dem Vorrang des inländischen Arbeitsmarkts.

    Hindernis
  5. 05

    Reglementierte Tätigkeiten

    Einige Berufe und Gewerbe erfordern vor jeder Arbeit eine kantonale Bewilligung oder die Anerkennung von Qualifikationen. Unser Schwesterdesk Swiss Recognition übernimmt das Anerkennungsdossier.

    Hindernis
  6. 06

    Schweizer MWST

    Die Steuerpflicht löst die Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung über eine in der Schweiz wohnhafte Fiskalvertretung aus, in der Regel mit Sicherheitsleistung.

    Verfahren
  7. 07

    Wenn eine Schweizer Präsenz der bessere Weg wird

    Über 90 Tage, bei wiederkehrenden Aufträgen oder lokalem Personal ist eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft oft einfacher als wiederholte Entsendungen. Die Roadmap sagt, wann dieser Punkt erreicht ist.

    Verfahren

Zahlen, die man kennen sollte

Meldeverfahren
90 Arbeitstage pro Jahr, 8 Tage im Voraus
Entsandte Arbeitnehmende
Schweizer Mindestbedingungen gelten
Angestellte aus Drittstaaten
Bewilligung über kurze Einsätze hinaus
Schwelle MWST-Pflicht
CHF 100 000 weltweiter Umsatz
MWST-Registrierung
Fiskalvertretung in der Schweiz

Die Behörden entscheiden; wir bereiten das Dossier vor und führen es. Keine Frist und kein Ergebnis wird garantiert.

FAQ

Dürfen wir die Baustelle vor Bestätigung der Meldung starten?

Die Meldung muss mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn eingereicht sein, und in einigen Kantonen ist die Bestätigung vor Ort vorzuweisen. Ein früherer Start setzt das Unternehmen Sanktionen und einem Verbot weiterer Entsendungen aus.

Unsere Angestellten bleiben zu Hause versichert. Reicht das?

Bei EU/EFTA-Entsendungen hält die A1-Bescheinigung die Angestellten für begrenzte Zeit im heimischen Sozialversicherungssystem. Sie befreit das Unternehmen nicht von den Schweizer Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen.

Zählen Subunternehmer?

Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmende entsendet, reicht seine eigene Meldung ein. In mehreren Branchen haftet der Generalunternehmer zudem für die Einhaltung der Mindestbedingungen durch seine Subunternehmer.

Wissen, bevor Sie unterschreiben

Die Analyse sagt Ihnen, ob Ihr Auftrag vom Ausland aus erfüllt werden kann, und welche Verfahren zuerst kommen.

Analyse starten