Weg B
In der Schweiz arbeiten ohne Schweizer Firma
Sie haben einen Schweizer Auftrag, eine Baustelle oder Schweizer Kunden, und keine Absicht, hier eine Gesellschaft zu gründen. Die Frage ist einfach: Dürfen wir das, und welche Verfahren gelten? Die Antwort hängt von Ihrer Branche, Ihrem Personal und der Zeit auf Schweizer Boden ab.
Zwei typische Fälle
Ein französisches Bauunternehmen erhält eine Baustelle in Genf für vier Monate mit einem Team von acht Personen. Ein deutsches Softwareunternehmen gewinnt drei Schweizer Kunden und schickt Berater für Workshops vor Ort. Beide können in der Regel loslegen; keines ohne Schritte.
Was wir analysieren
- Ist die Tätigkeit in der Schweiz oder im Kanton reglementiert?
- Welche Bewilligungen, falls überhaupt, vor dem ersten Tag?
- Meldeverfahren für entsandte Arbeitnehmende
- Schweizer Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen, Gesamtarbeitsverträge
- Schweizer MWST: Steuerpflicht, Registrierung, Fiskalvertretung
- Branchenspezifische Pflichten: Bau, Gastgewerbe, Reinigung, Sicherheit, weitere
- Ob eine Schweizer Präsenz oder Vertretung nötig wird
Wo die Linien verlaufen
Die Regeln unterscheiden sich deutlich zwischen EU/EFTA-Unternehmen und anderen, und zwischen Branchen. Die Analyse platziert Ihr Vorhaben auf der richtigen Seite jeder Linie.
- 01 Offen
Verkaufen und liefern aus dem Ausland
Verkäufe, Lieferungen und Fernleistungen sind in der Regel offen. Die MWST kann dennoch gelten, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100 000 übersteigt und Sie Leistungen in der Schweiz erbringen.
- 02 Verfahren
Entsandte, EU/EFTA-Unternehmen
Bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Unternehmen im Meldeverfahren, eingereicht mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn. Schweizer Mindestlohn und Arbeitsbedingungen gelten für die ganze Entsendung.
- 03 Verfahren
Branchen mit Meldung ab dem ersten Tag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Reinigung, Sicherheit, Reisendengewerbe und Gartenbau müssen ab dem ersten Tag gemeldet werden, und mehrere tragen zusätzliche Pflichten aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen.
- 04 Hindernis
Unternehmen ausserhalb EU/EFTA
Keine Personenfreizügigkeit. Über sehr kurze Einsätze hinaus braucht jede angestellte Person eine Arbeitsbewilligung, unter Kontingenten und dem Vorrang des inländischen Arbeitsmarkts.
- 05 Hindernis
Reglementierte Tätigkeiten
Einige Berufe und Gewerbe erfordern vor jeder Arbeit eine kantonale Bewilligung oder die Anerkennung von Qualifikationen. Unser Schwesterdesk Swiss Recognition übernimmt das Anerkennungsdossier.
- 06 Verfahren
Schweizer MWST
Die Steuerpflicht löst die Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung über eine in der Schweiz wohnhafte Fiskalvertretung aus, in der Regel mit Sicherheitsleistung.
- 07 Verfahren
Wenn eine Schweizer Präsenz der bessere Weg wird
Über 90 Tage, bei wiederkehrenden Aufträgen oder lokalem Personal ist eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft oft einfacher als wiederholte Entsendungen. Die Roadmap sagt, wann dieser Punkt erreicht ist.
Zahlen, die man kennen sollte
- Meldeverfahren
- 90 Arbeitstage pro Jahr, 8 Tage im Voraus
- Entsandte Arbeitnehmende
- Schweizer Mindestbedingungen gelten
- Angestellte aus Drittstaaten
- Bewilligung über kurze Einsätze hinaus
- Schwelle MWST-Pflicht
- CHF 100 000 weltweiter Umsatz
- MWST-Registrierung
- Fiskalvertretung in der Schweiz
Die Behörden entscheiden; wir bereiten das Dossier vor und führen es. Keine Frist und kein Ergebnis wird garantiert.
FAQ
Dürfen wir die Baustelle vor Bestätigung der Meldung starten?
Die Meldung muss mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn eingereicht sein, und in einigen Kantonen ist die Bestätigung vor Ort vorzuweisen. Ein früherer Start setzt das Unternehmen Sanktionen und einem Verbot weiterer Entsendungen aus.
Unsere Angestellten bleiben zu Hause versichert. Reicht das?
Bei EU/EFTA-Entsendungen hält die A1-Bescheinigung die Angestellten für begrenzte Zeit im heimischen Sozialversicherungssystem. Sie befreit das Unternehmen nicht von den Schweizer Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen.
Zählen Subunternehmer?
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmende entsendet, reicht seine eigene Meldung ein. In mehreren Branchen haftet der Generalunternehmer zudem für die Einhaltung der Mindestbedingungen durch seine Subunternehmer.
Wissen, bevor Sie unterschreiben
Die Analyse sagt Ihnen, ob Ihr Auftrag vom Ausland aus erfüllt werden kann, und welche Verfahren zuerst kommen.