Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Übersetzung dient der Information; massgebend ist die französische Fassung.
- Dienstleister
- Scheidegger Webpublishing, im Handelsregister des Kantons Bern eingetragenes Einzelunternehmen, UID CHE-148.858.068, MWST CHE-148.858.068 MWST, Mülinenstrasse 13, 3006 Bern
- Marke
- Swiss Market Desk (swissmarketdesk.ch)
- Kontakt
- Mülinenstrasse 13, 3006 Bern · contact@swissmarketdesk.ch
- Version
- v1.0, Erstausgabe
- Inkrafttreten
- 15.10.2026
Präambel
Der Dienstleister unterstützt ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig werden, hier eine Einheit gründen oder hier Personal beschäftigen wollen. Er erstellt eine schriftliche Roadmap (Market Entry Assessment) und führt anschliessend, je nach bestelltem Produkt, die darin identifizierten Schritte durch; zudem bietet er in der Schweiz tätigen Unternehmen eine laufende Begleitung an.
Status. Der Dienstleister ist weder eine Anwaltskanzlei noch ein Notariat noch eine zugelassene Treuhandgesellschaft. Er vertritt seine Kunden nicht vor Gericht. Handlungen, die das Gesetz Anwälten, Notaren oder zugelassenen Treuhändern vorbehält (insbesondere die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde), werden von Zugelassenen Fachpersonen vorgenommen, die vom Kunden direkt beauftragt werden, und zwar unter gesonderten Aufträgen und gegen gesonderte Honorare. Der Dienstleister handelt nicht selbst als Steuervertreter, als zur Vertretung einer Gesellschaft berechtigte domizilierte Person oder als Domizilgeber; er koordiniert den Einsatz eines zugelassenen Anbieters für Domizil- oder Steuervertretungsdienstleistungen, den der Kunde selbst auswählt und direkt beauftragt.
Titel I gilt für jede Bestellung. Titel II regelt das Market Entry Assessment, Titel III die Umsetzungsprodukte (Market Entry, Swiss Company Setup, Swiss Employer Setup) und Titel IV das Abonnement Swiss Legal Support.
Die Dienstleistung richtet sich ausschliesslich an eine professionelle Kundschaft: Unternehmen und Selbständige, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handeln. Sie stellt kein Angebot an Konsumenten dar.
TITEL I Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 1. Parteien, Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Identifikation. Der Dienstleister ist am Anfang dieser Bedingungen bezeichnet. Der Kunde wird in der Bestellbestätigung oder in der von ihm angenommenen Offerte bezeichnet.
1.2 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) die angenommene Offerte oder Bestellbestätigung, einschliesslich der mit Preisen versehenen Roadmap; (2) diese Bedingungen; (3) die am Tag der Bestellung auf der Website veröffentlichten Beschreibungen. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, ausser der Dienstleister hat sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.3 Professionelle Kundschaft. Der Kunde erklärt, für die Zwecke seiner Geschäftstätigkeit zu kontrahieren. Die Konsumentenschutzbestimmungen finden keine Anwendung.
Artikel 2. Vertragsschluss
2.1 Fragebogen. Das Absenden des Fragebogens auf der Website bindet den Kunden nicht und löst keine Rechnungstellung aus.
2.2 Zustandekommen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Bestellbestätigung oder die Offerte des Dienstleisters, die das Produkt, dessen Preis und die Version dieser Bedingungen angibt, schriftlich annimmt. Eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail genügt. Der Preis des Market Entry Assessment ist fest; die übrigen veröffentlichten Preise sind bis zu dieser schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
2.3 Ablehnung. Der Dienstleister kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Artikel 3. Begriffsbestimmungen
Roadmap: das schriftliche Dokument, das nach Abschluss des Market Entry Assessment übergeben wird und die Schritte in Grün (möglich), Orange (erforderliche Schritte) und Rot (mögliche Hindernisse) einteilt, mit deren Abfolge, den zuständigen Behörden und den erforderlichen Unterlagen.
Gebühren: die amtlichen Gebühren und Drittkosten, insbesondere des Notars, des Handelsregisters, der Bank und der Behörden.
Zugelassene Fachpersonen: die Anwälte, Notare, zugelassenen Treuhänder, Steuervertreter und anderen Fachpersonen, die vom Kunden für die ihnen vorbehaltenen Handlungen beauftragt werden.
Artikel 4. Pflichten des Kunden
4.1 Informationen. Der Kunde liefert vollständige und zutreffende Informationen sowie die verlangten Unterlagen rechtzeitig. Der Dienstleister überprüft deren Richtigkeit nicht, es sei denn, er ist ausdrücklich dazu beauftragt.
4.2 Eigene Handlungen. Der Kunde unterzeichnet die Dokumente und gibt die Erklärungen ab, die das Gesetz ihm vorbehält, insbesondere vor dem Notar, der Bank und dem Handelsregister, und steht für die fortdauernde Einhaltung seiner Pflichten in der Schweiz ein.
4.3 Zahlung. Der Kunde begleicht die geschuldeten Beträge zu den vereinbarten Terminen.
Artikel 5. Preise, Rechnungstellung und Zahlung
5.1 Preise. Das Market Entry Assessment ist eine Pauschale zum Festpreis von 490 CHF zuzüglich MWST. Die Umsetzungsprodukte sind Pauschalen, die in der Roadmap beziffert werden. Swiss Legal Support ist ein monatliches Abonnement, dessen Preis in der Offerte festgelegt wird.
5.2 Anrechnung. Der Preis des Market Entry Assessment wird an einen Auftrag Market Entry oder Swiss Company Setup angerechnet, der innerhalb von drei (3) Monaten nach Übergabe der Roadmap bestellt wird.
5.3 Rechnungstellung. Das Market Entry Assessment wird in Rechnung gestellt, sobald der Dienstleister bestätigt, dass der Fragebogen vollständig ist; zuvor wird kein Betrag in Rechnung gestellt. Die Umsetzungspauschalen werden gemäss dem Zahlungsplan der Offerte in Rechnung gestellt; fehlt ein solcher, fünfzig Prozent (50 %) bei Bestellung und der Rest bei Abschluss. Das Abonnement wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert dreissig (30) Tagen per Überweisung zahlbar.
5.4 Gebühren. Die Gebühren und die Honorare der Zugelassenen Fachpersonen sind nicht inbegriffen. Legt der Dienstleister sie aus, stellt er sie ohne Aufschlag zum Selbstkostenpreis weiter in Rechnung.
5.5 MWST. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich MWST. Für einen im Ausland ansässigen Kunden gilt die Leistung als am Ort seines Sitzes erbracht (Art. 8 Abs. 1 MWSTG) und wird ohne Schweizer MWST in Rechnung gestellt; für einen in der Schweiz ansässigen Kunden wird die Schweizer MWST zum gesetzlichen Satz hinzugerechnet (8,1 % zum Zeitpunkt dieser Bedingungen).
5.6 Verzug. Bei Verspätung gerät der Kunde mit Ablauf der Frist ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Der Dienstleister kann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (Art. 104 OR) und, nach schriftlicher Mahnung, die während zehn (10) Tagen ohne Wirkung geblieben ist, seine Arbeiten einstellen.
Artikel 6. Art der Verpflichtungen
6.1 Sorgfaltspflicht. Der Dienstleister erbringt seine Leistungen mit Sorgfalt. Er garantiert weder einen Entscheid einer Behörde, einer Bank oder eines Registers noch eine Bearbeitungsfrist durch Dritte noch einen geschäftlichen Erfolg.
6.2 Rechtsstand. Die Roadmap und die Beratung geben das am Tag ihrer Übergabe bekannte Recht und die bekannte Praxis wieder.
6.3 Allgemeine Information. Die auf der Website veröffentlichten Leitfäden und Inhalte sind allgemeine Informationen und stellen keine Beratung zur Situation des Kunden dar.
Artikel 7. Geistiges Eigentum
Die Roadmap und die übergebenen Dokumente sind für den internen Gebrauch des Kunden und seiner Berater bestimmt. Die Methode, die Vorlagen und die internen Werkzeuge des Dienstleisters bleiben dessen ausschliessliches Eigentum und stellen Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Art. 6 UWG dar. Die übergebenen Vertragsvorlagen darf der Kunde für seine eigenen Zwecke verwenden.
Artikel 8. Datenschutz
8.1 Rechtlicher Rahmen. Jede Partei beachtet das DSG und, soweit dessen Anwendungsbereich eröffnet ist, die DSGVO. Die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser Bedingungen.
8.2 Hosting. Die Website und die Daten werden in der Schweiz gehostet (Infomaniak, Genf). Eingehende Nachrichten werden über eine gemeinsame Messaging-Infrastruktur der Marken des Dienstleisters bearbeitet. Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur in einen Staat mit angemessenem Datenschutzniveau oder unter den in Art. 16 DSG vorgesehenen Garantien.
8.3 Weitergabe an andere Marken. Fällt eine Frage in den Bereich einer anderen Marke des Dienstleisters (insbesondere Lexper, Swiss Recognition oder Swiss Work Permit Partners), wird das Dossier nur mit Zustimmung des Kunden an diese weitergegeben. Jede Marke stellt ihr eigenes Produkt in Rechnung; die Weitergabe wird nicht in Rechnung gestellt.
8.4 Aufbewahrung. Die Buchhaltungsunterlagen werden zehn (10) Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR). Die übrigen Daten werden während der Dauer des Auftrags aufbewahrt und zwölf (12) Monate nach dessen Beendigung gelöscht, soweit keine gegenteilige gesetzliche Pflicht besteht.
Artikel 9. Haftung
9.1 Beschränkung. Die Haftung des Dienstleisters ist auf den direkten Schaden beschränkt und auf den Betrag begrenzt, der für die betroffene Leistung in den zwölf (12) Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis in Rechnung gestellt wurde. Der Dienstleister haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, noch für das Verhalten der Zugelassenen Fachpersonen, Banken und anderer vom Kunden beauftragter Dritter, auch wenn diese auf seine Empfehlung hin beauftragt wurden.
9.2 Zwingende Vorbehalte. Vorbehalten bleibt die Haftung für grobes Verschulden oder Absicht (Art. 100 Abs. 1 OR). Die Haftung für Hilfspersonen ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 und 3 OR ausgeschlossen.
Artikel 10. Beendigung des Auftrags
10.1 Kündigung. Jede Partei kann den Auftrag jederzeit widerrufen oder kündigen (Art. 404 OR); die Partei, die dies zur Unzeit tut, hat den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Die erbrachten Leistungen und die aufgewendeten Kosten bleiben geschuldet; eine Pauschale ist im Verhältnis zur geleisteten Arbeit geschuldet.
10.2 Herausgabe. Bei Beendigung des Auftrags übergibt der Dienstleister dem Kunden seine Dokumente und die fertiggestellten Arbeitsergebnisse innert zehn (10) Arbeitstagen, vorbehältlich der Zahlung der fälligen Beträge.
TITEL II Market Entry Assessment
Artikel 11. Gegenstand und Frist
11.1 Inhalt. Das Market Entry Assessment umfasst die Analyse des strukturierten Fragebogens, die schriftliche Roadmap und ein Gespräch von dreissig (30) Minuten.
11.2 Sprache. Die Roadmap wird nach Wahl des Kunden auf Französisch, Englisch oder Deutsch verfasst.
11.3 Frist. Die Roadmap wird in der Regel innert fünf (5) Arbeitstagen nach der Bestätigung übergeben, dass der Fragebogen vollständig ist. Diese Frist ist unverbindlich.
11.4 Erworbener Preis. Ist die Roadmap übergeben worden, bleibt der Preis geschuldet, auch wenn kein weiteres Produkt bestellt wird.
TITEL III Umsetzungsprodukte
Artikel 12. Leistungsumfang
12.1 Pauschale. Der Umfang und der Preis jedes Produkts richten sich nach der Roadmap oder der angenommenen Offerte. Jeder zusätzliche Schritt ist Gegenstand einer Offerte.
12.2 Market Entry. Der Dienstleister führt die identifizierten Schritte durch: Einreichung der Meldungen entsandter Arbeitnehmer, Vorbereitung der MWST-Registrierung und Koordination mit einem zugelassenen Anbieter für Steuervertretung, Gesuche um Branchenbewilligungen und Bewilligungsdossiers für das entsandte Personal. Er reicht die Meldungen und Gesuche im Namen des Kunden auf schriftliche Weisung und, wenn die Behörde dies verlangt, aufgrund einer Vollmacht ein.
12.3 Swiss Company Setup. Der Dienstleister empfiehlt eine Struktur, bereitet die dem Notar vorzulegenden Entwürfe der Statuten und der Gründungsurkunde vor, koordiniert Bank und Notar und bereitet die Anmeldung beim Handelsregister vor. Die Gründungsurkunde wird vom durch den Kunden beauftragten Notar öffentlich beurkundet.
12.4 Swiss Employer Setup. Der Dienstleister bereitet den Anschluss an die Ausgleichskasse, die berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung vor und übergibt Arbeitsvertragsvorlagen nach Schweizer Recht. Die Bewilligungsgesuche für ausländische Neueinstellungen werden mit der Marke Swiss Work Permit Partners nach deren eigenen Bedingungen koordiniert.
12.5 Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind: die Vertretung vor Gericht und Beschwerden; die Buchführung und die Steuererklärungen; die Funktion als Steuervertreter, als zur Vertretung der Gesellschaft berechtigte domizilierte Person oder als Domizilgeber, die in den Aufgabenbereich zugelassener Anbieter fallen, welche der Kunde direkt beauftragt.
TITEL IV Swiss Legal Support
Artikel 13. Gegenstand
Das Abonnement umfasst, im in der Offerte festgelegten monatlichen Fragenvolumen, die Beantwortung der laufenden rechtlichen und administrativen Fragen des Kunden, die Durchsicht von Verträgen, die dem Schweizer Recht unterstehen, die Korrespondenz mit den Verwaltungsbehörden und einen jährlichen Compliance-Kalender. Fragen, die das monatliche Volumen übersteigen oder deren Bearbeitung über eine laufende Durchsicht hinausgeht, sind Gegenstand einer Offerte. Fragen, die einen Anwalt erfordern, werden dem Kunden angezeigt.
Artikel 14. Dauer und Kündigung
Das Abonnement wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, ohne Mindestdauer, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Jede Partei kann es schriftlich auf Ende eines Monats unter Einhaltung einer Frist von dreissig (30) Tagen kündigen. Das nicht genutzte Fragenvolumen wird weder übertragen noch zurückerstattet. Artikel 10.1 bleibt vorbehalten.
TITEL V Schlussbestimmungen
Artikel 15. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt die nicht öffentlichen Informationen der anderen vertraulich und verwendet sie nur für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht zwei (2) Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, deren Offenlegung durch Gesetz oder durch eine Behörde verlangt wird.
Artikel 16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung, die auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das sich ihrer vernünftigen Kontrolle entzieht, insbesondere Katastrophen, grössere Infrastrukturausfälle, Ausfall eines Drittlieferanten, behördliche Massnahmen oder Cyberangriffe.
Artikel 17. Abtretung und Unterauftragsvergabe
Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters abtreten. Der Dienstleister darf Unterauftragnehmer beiziehen, die derselben Vertraulichkeit unterliegen, und bleibt für deren Leistung im Rahmen von Artikel 9 verantwortlich.
Artikel 18. Verschiedenes
18.1 Änderungen. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform. Der Dienstleister kann diese Bedingungen für künftige Verträge anpassen.
18.2 Teilnichtigkeit. Ist eine Bestimmung nichtig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen gültig.
18.3 Mitteilungen. Mitteilungen erfolgen rechtsgültig per E-Mail.
18.4 Sprachfassungen. Englische und deutsche Fassungen können zur Verfügung gestellt werden; bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.
Artikel 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand für jede Streitigkeit ist der Sitz des Dienstleisters, nämlich Bern, Schweiz. Die Parteien vereinbaren diese Gerichtsstandsklausel schriftlich im Sinne von Art. 23 des Lugano-Übereinkommens.
Scheidegger Webpublishing. Allgemeine Geschäftsbedingungen Swiss Market Desk v1.0 vom 15.10.2026.